Strafbar: Das Anfertigen von heimlichen Foto- und ...

So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 188/09) entschieden, dass eine heimliche Filmaufnahme eines Fernsehsenders in einer Arztpraxis durch die Presse- und Rundfunkfreiheit geschützt sein kann, auch wenn dabei das Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzt ist. Wichtig dabei: Es wurden keine Patienten gefilmt.

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