Rhein mit dem Motorboot: der Niederrhein - …

Jetskis – juristisch „Wassermotorräder“ – dürfen auf Binnenwasserstraßen uneingeschränkt fahren, wenn sie auf Tour- oder Wanderfahrt sind, also einen erkennbaren Geradeauskurs halten (außer auf dem französischen Teil des Rheins). Das Jetski-typische Herumtoben im Wasser hingegen ist nur auf gekennzeichneten Abschnitten zulässig.

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