Bezirksregierung Münster – Arzneimittel

Das Arzneimittelgesetz gilt zum Beispiel auch für medizinische Gase, bio- und gentechnologisch hergestellte Wirkstoffe, Blut und Blutprodukte, radioaktive Arzneimittel, Gewebe und Gewebezubereitungen wie Knochen, Gefäße und Augenhornhäute. Zu den Überwachungsaufgaben der Bezirksregierung gehören die: Klinische Prüfung von Arzneimitteln

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