(Kürschnermeisterverordnung - KürMstrV) Teil der ...

2019-3-8 · 12. Be- und Verarbeiten von Pelzen und Leder, insbesondere Schneiden und Nähen, 13. Vorbereiten und Nachbehandeln von Pelz, Leder und anderen Werkstoffen, 14. Ausfertigen und Zusammenstellen von Pelz und Leder zu Pelz- und Lederbekleidung, 15. Ausstatten von Bekleidungsstücken mit Pelz sowie Ausstatten von Pelzbekleidung, 16.

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